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Ihre Rechtsanwältin Julia Hoffmann.
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Wilhelm-Leuschner-Str. 2
67547 Worms
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Mo., Di., Do.: 9:00 – 12:00 & 14:00 – 17:00 Uhr
Mi.: 9:00 – 12:00 Uhr
Wer ein Testament erstellt, möchte häufig nicht nur die Erbquoten festlegen, sondern auch bestimmen, wer bestimmte Gegenstände erhält. Dabei stoßen viele auf zwei Begriffe, die leicht verwechselt werden: Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung. Beide betreffen die Verteilung einzelner Nachlassgegenstände – führen aber zu unterschiedlichen rechtlichen Ergebnissen.
Ein Vorausvermächtnis liegt vor, wenn eine Person einen bestimmten Gegenstand oder ein Recht zusätzlich zu ihrem Erbteil erhält. Dieser Vorteil wird nicht auf den Erbanteil angerechnet. Erst danach wird der verbleibende Nachlass unter den Erben aufgeteilt.
Beispiel:
Eine Mutter setzt ihre beiden Kinder zu gleichen Teilen als Erben ein und bestimmt zusätzlich: „Mein Schmuck soll als Vorausvermächtnis an meine Tochter Lisa gehen.“
Ergebnis: Lisa erhält zunächst den Schmuck und anschließend die Hälfte des restlichen Nachlasses. Der Bruder hat keinen Anspruch auf den Schmuck.
Rechtsgrundlage: § 2150 BGB
Bei der Teilungsanordnung legt der Erblasser fest, wer welchen Gegenstand bekommt, allerdings wird dessen Wert auf den jeweiligen Erbteil angerechnet. Ziel ist es, eine gleichmäßige Verteilung unter den Erben sicherzustellen.
Beispiel:
Ein Vater bestimmt, dass seine drei Kinder zu gleichen Teilen erben und schreibt: „Mein Sohn Max erhält das Auto.“
Ergebnis: Max bekommt das Auto, jedoch wird dessen Wert auf seinen Erbanteil angerechnet, sodass die Geschwister wertmäßig gleichgestellt bleiben.
Rechtsgrundlage: § 2048 BGB
Gerechtigkeit gezielt steuern:
Konflikte vermeiden:
Unklare oder missverständliche Formulierungen führen häufig zu Streit unter den Erben – nicht selten mit gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Auswirkungen auf Pflichtteilsansprüche:
Ein Vorausvermächtnis kann sich auch auf die Höhe von Pflichtteilsansprüchen auswirken und sollte daher sorgfältig bedacht werden.
Vorausvermächtnis:
„Mein Sohn Peter erhält das Ferienhaus als Vorausvermächtnis, ohne Anrechnung auf seinen Erbteil.“
Teilungsanordnung:
„Meine Tochter Anna erhält das Ferienhaus im Rahmen der Erbauseinandersetzung; der Wert wird auf ihren Erbteil angerechnet.“
Das Vorausvermächtnis wirkt wie ein zusätzlicher Vorteil für einen bestimmten Erben, während die Teilungsanordnung lediglich die interne Verteilung des Nachlasses regelt. Wer klare und eindeutige Formulierungen wählt, sorgt dafür, dass der letzte Wille tatsächlich umgesetzt wird – und beugt unnötigen Streitigkeiten unter den Erben effektiv vor.
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