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Ihre Rechtsanwältin Julia Hoffmann.
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Das Wechselmodell, auch paritätisches Wechselmodell genannt, beschreibt eine Betreuungsform nach Trennung oder Scheidung, bei der beide Elternteile ihr Kind zu gleichen Teilen betreuen.
Im Unterschied zum klassischen Residenzmodell, bei dem das Kind überwiegend bei einem Elternteil lebt und der andere Umgangszeiten wahrnimmt, erfolgt beim Wechselmodell eine möglichst gleichmäßige Betreuung durch beide Eltern.
Dabei geht es nicht nur um die Aufteilung der Zeit, sondern auch um eine gemeinsame Verantwortung – sowohl in der Erziehung als auch in finanzieller Hinsicht.
Ein paritätisches Wechselmodell kann entweder durch eine einvernehmliche Regelung der Eltern oder durch eine gerichtliche Entscheidung im Rahmen eines Umgangsverfahrens festgelegt werden. Voraussetzung ist jedoch immer, dass das Kindeswohl gewahrt bleibt.
Dafür müssen in der Regel folgende Bedingungen erfüllt sein:
Damit ein Wechselmodell als „paritätisch“ gilt, müssen die Betreuungsanteile nahezu gleich verteilt sein.
Eine Aufteilung von 50:50 stellt den Idealzustand dar. Geringfügige Abweichungen – etwa 48 % zu 52 % – werden in der Regel noch akzeptiert.
Sobald die Verteilung jedoch deutlich auseinandergeht, beispielsweise bei 55 % zu 45 %, liegt kein echtes Wechselmodell mehr vor. In solchen Fällen wird der Elternteil mit dem geringeren Betreuungsanteil in der Regel unterhaltspflichtig.
Das Wechselmodell bietet Kindern die Möglichkeit, auch nach einer Trennung eine enge und stabile Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten. Voraussetzung dafür ist jedoch ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und gegenseitigem Vertrauen.
Ist dieses Gleichgewicht nicht gegeben, greifen die klassischen unterhaltsrechtlichen Regelungen – und das Modell stößt an seine Grenzen.
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