Ein häufig unterschätzter Streitpunkt im Scheidungsfall sind Zuwendungen von Schwiegereltern – etwa finanzielle Unterstützungen beim Immobilienkauf oder größere Geldgeschenke. In vielen Fällen steht dahinter der Wunsch, das eigene Kind zu fördern. Dass der ehemalige Schwiegerpartner nach der Trennung davon profitiert, entspricht meist nicht der ursprünglichen Intention.
Können Schwiegereltern ihr Geschenk zurückfordern?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu klare Leitlinien entwickelt: Eine Rückforderung ist grundsätzlich möglich, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Seit 2019 gilt: Ein Anspruch auf Rückforderung besteht in der Regel nur dann, wenn die Ehe relativ kurz nach der Schenkung scheitert – meist innerhalb von zwei bis drei Jahren. Besteht die Ehe hingegen über einen längeren Zeitraum, sehen Gerichte häufig keinen Anlass für eine Rückforderung.
Zudem wird berücksichtigt, ob und in welchem Umfang das Geschenk während der Ehe genutzt wurde – etwa bei einer Immobilie. Diese Nutzung wird wertmindernd angerechnet, sodass eine Rückforderung in der Regel nicht in voller Höhe erfolgt.
Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich
Schenkungen von Schwiegereltern wirken sich grundsätzlich nicht direkt auf den Zugewinnausgleich aus. Der erhaltene Betrag sowie eine mögliche Rückzahlung werden dem Anfangs- bzw. Endvermögen zugeordnet und gleichen sich rechnerisch aus.
Wichtig ist: Jeder Fall ist individuell zu betrachten. Ob und in welcher Höhe eine Rückforderung tatsächlich durchgesetzt werden kann, hängt maßgeblich von den konkreten Umständen sowie der Absicht der Schenkenden ab.