Rechtsanwältin Julia Hoffmann - Stark an Ihrer Seite – für Familie, Vermögen und persönliche Rechte.

Rechtsanwalt Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen Worms

Dienstleistung im Erbrecht

Die Durchführung von Pflichtteilsansprüchen - so geht es!

Ich unterstütze Sie gerne bei der Planung Ihres Nachlasses, insbesondere wenn Sie sich mit einem oder mehreren möglicherweise unbeliebten Pflichtteilsberechtigten auseinandersetzen müssen. Sind Sie bereits in einen Familienstreit verwickelt, weil ein Erbe Ihren rechtmäßigen Anspruch verweigert? Wenn ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt wird, steht ihm dennoch eine finanzielle Beteiligung am Erbe zu. Obwohl die Rechtslage oft klar ist, verweigern einige Erben die Auszahlung des Pflichtteils an den Berechtigten. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie zudem keinen Einblick in die Vermögensverhältnisse des Erblassers. In solchen Fällen empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Erbrecht, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Auch bei der Planung Ihres Nachlasses stehe ich Ihnen beratend zur Seite. Dies ist besonders ratsam, wenn Sie mehrere Kinder und Enkelkinder haben oder Immobilien besitzen. So lassen sich Erbstreitigkeiten vermeiden und Ihr Erbe gelangt an die vorgesehenen Erben und nicht vor Gericht.

Im Folgenden informiere ich Sie über die Zusammensetzung des Pflichtteilsanspruchs, wer pflichtteilsberechtigt ist und wann ein Verzicht sinnvoll sein kann.

Personen mit Anspruch auf den Pflichtteil

Der Kreis der Pflichtteilsberechtigten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt und umfasst nur einen engen Personenkreis naher Angehöriger.

Dazu gehören:

  • Kinder des Erblassers (einschließlich nichtehelicher und adoptierter Kinder, jedoch keine Stief- oder Pflegekinder)
  • Enkelkinder, wenn das jeweilige Kind des Erblassers bereits verstorben ist (sie treten dann an dessen Stelle)
  • Eltern des Erblassers, sofern keine eigenen Kinder vorhanden sind
  • Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner

Nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählen hingegen:

  • Geschwister
  • Weitere Verwandte wie Onkel, Tanten, Nichten oder Neffen

Diese Personen können zwar gesetzliche Erben sein, haben jedoch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Pflichtteilsanspruch berechnen

Sie planen derzeit Ihren Nachlass und es gibt einen oder mehrere möglicherweise unbeliebte Pflichtteilsberechtigte? Befinden Sie sich bereits in einem Familienstreit, weil ein Erbe Ihnen den zustehenden Anspruch verweigert? Wird ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger durch ein Testament oder einen Erbvertrag enterbt, hat er dennoch einen Anspruch auf eine finanzielle Beteiligung am Erbe. Obwohl die Rechtslage in vielen Fällen eindeutig ist, verweigern manche Erben die Auszahlung des Pflichtteils an den oder die Berechtigten. Als Pflichtteilsberechtigter haben Sie zudem keinen Einblick in die Vermögensverhältnisse des Erblassers. In solchen Fällen lohnt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts für Erbrecht, der Ihre Ansprüche sichert. Eine anwaltliche Beratung können Sie auch schon bei der Planung Ihres Nachlasses in Anspruch nehmen. Dies empfiehlt sich insbesondere, wenn Sie mehrere Kinder und Enkel haben oder Immobilien besitzen. So beugen Sie Erbstreitigkeiten vor und Ihr Erbe geht an die Erben und nicht vor Gericht.

Im Folgenden können Sie sich über die Zusammensetzung des Pflichtteilsanspruchs informieren, wer pflichtteilsberechtigt ist und wann ein Verzicht sinnvoll ist.

Pflichtteil in Anspruch nehmen

Die Auszahlung des Pflichtteils erfolgt erst nach dem Tod des Erblassers. Als Pflichtteilsberechtigter müssen Sie Ihren Anspruch aktiv gegenüber den Erben geltend machen.

Dabei ist besondere Vorsicht geboten: Es gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren.

  • Beginn der Frist: Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis vom Erbfall erlangt haben

Die Berechnung des Pflichtteils liegt in Ihrer eigenen Verantwortung. Um dies korrekt vornehmen zu können, stehen Ihnen jedoch wichtige Rechte gegenüber den Erben zu.

  • Anspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis (privatschriftlich oder notariell)
  • Anspruch auf Auskunft über sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
  • Anspruch auf Wertermittlung, beispielsweise durch ein Sachverständigengutachten bei Immobilien

Diese Ansprüche dienen dazu, eine transparente Grundlage zu schaffen, damit Sie Ihren Pflichtteil korrekt berechnen und durchsetzen können.

In welchen Fällen ein Verzicht auf den Pflichtteil ratsam ist

Wenn absehbar ist, dass es später zu Konflikten über die Auszahlung des Pflichtteils kommen könnte, besteht die Möglichkeit, bereits zu Lebzeiten des Erblassers einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren.

Dies kann insbesondere sinnvoll sein, um finanzielle Belastungen zu vermeiden – etwa wenn der überlebende Ehepartner gezwungen wäre, eine Immobilie zu verkaufen, um Pflichtteilsansprüche auszuzahlen.

Ein Pflichtteilsverzicht kann – je nach familiärer und wirtschaftlicher Situation – mit einer Gegenleistung verbunden sein, die als Ausgleich dient.

  • Der Verzicht muss zwingend notariell beurkundet werden
  • Er kann nur zu Lebzeiten des Erblassers wirksam vereinbart werden
  • Nach dem Erbfall ist ein solcher Verzicht nicht mehr möglich

Ein Pflichtteilsverzicht bietet somit die Möglichkeit, frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen und spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

Ein Erbe verweigert die Auszahlung - Diese Optionen habe ich für Sie!

Falls der Erbe die Auszahlung verweigert, haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte zu ergreifen.

  • Ich als Rechtsanwalt für Erbrecht kann den Erben mittels einer Mahnung auffordern.
  • Es steht Ihnen ebenso offen, Ihren Anspruch direkt vor Gericht geltend zu machen. Bei den Landgerichten besteht in diesem Zusammenhang Anwaltszwang.
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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich unterstütze Sie bei der Geltendmachung Ihres Pflichtteilsanspruchs

In Familien läuft es nicht immer harmonisch ab. Als Rechtsanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie, bevor ein Konflikt entsteht.

Befinden Sie sich in der Position des Pflichtteilsberechtigten, helfe ich Ihnen bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Erstellung eines Nachlassverzeichnisses sowie bei der Berechnung Ihres Pflichtteils. Weigert sich ein Erbe, Ihnen den Pflichtteil auszuzahlen, vertrete ich Sie sowohl außergerichtlich als auch nötigenfalls vor Gericht.

Wenn Sie als Erbe Pflichtteilsansprüchen ausgesetzt sind, unterstütze ich Sie bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses, der Wertermittlung und letztlich der Auszahlung des Pflichtteils an die Berechtigten.

Ihnen wird der Pflichtteil verweigert? Sie möchten Ihren Nachlass regeln? Lassen Sie sich von mir, einem Rechtsanwalt für Erbrecht, beraten und unterstützen!

Häufige Fragen (FAQ)

Zu den pflichtteilsberechtigten Angehörigen gehören Kinder (einschließlich Enkel und Urenkel, sofern deren Eltern vorverstorben sind), Ehepartner, Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und mit gewissen Einschränkungen auch die Eltern.
Der Erbe ist verpflichtet, den Pflichtteil an den Pflichtteilsberechtigten zu zahlen. Sollte es eine Erbengemeinschaft geben, kann der Anspruch gegen jeden einzelnen Erben durchgesetzt werden.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Sollte der Pflichtteil durch eine Schenkung des Erblassers innerhalb der letzten 10 Jahre gemindert worden sein, haben Sie darüber hinaus einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben.
Nein, es ist nicht möglich, den Pflichtteil zu Lebzeiten des Erblassers auszahlen zu lassen. Der Erblasser und der Pflichtteilsberechtigte können jedoch einen Pflichtteilsverzicht unterzeichnen. Im Erbfall hat der Pflichtteilsberechtigte dann keinen Anspruch mehr, erhält jedoch im Gegenzug zu Lebzeiten eine vertraglich vereinbarte Abfindung.
Falls Sie durch ein Testament enterbt wurden, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter nach dem Todesfall des Erblassers das Recht, Ihren Anteil am Erbe zu fordern. Um diesen Anspruch durchzusetzen, müssen Sie ihn gegenüber den Erben geltend machen. Hierbei ist die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren zu beachten.
Ja, für seine Wirksamkeit muss eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten geschlossen werden. Diese wird erst durch eine notarielle Beurkundung formwirksam. Der Pflichtteilsverzicht kann nur zu Lebzeiten und nicht nach dem Tod des Erblassers erklärt werden.
Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt innerhalb von 3 Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf den Pflichtteil entstanden ist und der Pflichtteilsberechtigte von der Enterbung Kenntnis erlangt hat. Die Verjährungsfrist wird unterbrochen, wenn ich den Pflichtteil bei den anderen Erben einklagen muss.
Bei der Geltendmachung des Pflichtteils haben enterbte Angehörige dieselben Freibeträge wie die Erben. Enterbte Kinder können bei der Erbschaftsteuer einen Freibetrag von 400.000 Euro geltend machen, während Ehepartner einen Freibetrag von 500.000 Euro haben.
Das Nachlassverzeichnis stellt eine detaillierte Zusammenstellung der Vermögenswerte, Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen dar. Zu den Vermögenswerten zählen beispielsweise Fahrzeuge, Bargeld oder Immobilien, die im Besitz des Verstorbenen waren. Schulden umfassen beispielsweise noch offene Kredite des Erblassers.
Verweigert der Erbe böswillig die Auszahlung des Pflichtteils, können Sie als Pflichtteilsberechtigter rechtliche Schritte einleiten und als letzte Möglichkeit Ihren Pflichtteil einklagen.

Rechtsgebiet

Auseinandersetzung Erbe-Mobile

Rechtsanwältin

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