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Rechtsanwalt Einvernehmliche Scheidung Worms

Dienstleistung im Familienrecht

Sie möchten Ihre Ehe schnell und unkompliziert auflösen?

Wenn Sie und Ihr Partner sich bereits auf eine Scheidung verständigt haben, ohne dass es zu Konflikten kommt, und Sie die Scheidung zügig und unkompliziert durchführen möchten, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung oder auch um eine Scheidung auf gemeinsamen Wunsch. Beide Ehepartner haben den Wunsch, die Ehe zu beenden. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass eine allgemeine Einigung über die Entscheidung zur Scheidung vorliegt, da wesentliche Scheidungsfolgen vor der tatsächlichen Scheidung geklärt werden müssen. Dennoch bietet die einvernehmliche Scheidung zahlreiche Vorteile. Sie ist kostengünstiger und weniger zeitaufwendig im Vergleich zu einer strittigen Scheidung oder einer Härtefallscheidung. Besonders in Bezug auf gemeinsame Kinder können bedeutende Themen wie das Sorgerecht und der Unterhalt frühzeitig geklärt werden. Zudem müssen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung lediglich die Kosten für einen Rechtsanwalt tragen, was Ihnen die Ausgaben für einen zweiten Rechtsanwalt erspart. Durch die Einigkeit vermeiden Sie außerdem einen langwierigen Scheidungsprozess.

Sind Sie und Ihr Partner noch auf der Suche nach einem passenden Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf!

Wie setzen sich die Kosten einer Scheidung zusammen?

Die einvernehmliche Scheidung stellt die kostengünstigste Variante zur Scheidung dar, da lediglich ein Rechtsanwalt zu bezahlen ist. Die Kosten sind im Gerichtskostengesetz sowie im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt. Dort sind unter anderem die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten festgelegt. Diese Beträge basieren auf dem Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mit drei Monaten zusammensetzt. Zusätzlich können gegebenenfalls noch 10 % für den Versorgungsausgleich anfallen. Sollten die Ehegatten über kein regelmäßiges Einkommen verfügen, wird zur Berechnung ein Quartalsdurchschnitt herangezogen. Ist einer der Ehegatten finanziell nicht in der Lage, die Kosten zu begleichen, kann Verfahrenskostenhilfe (früher bekannt als Prozesskostenhilfe) beantragt werden. Um diese Hilfe zu erhalten, muss ich als Antragsteller bedürftig sein und mein Verfahren sollte eine Aussicht auf Erfolg bieten.

Sind Sie noch auf der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt für Ihre einvernehmliche Scheidung? In meiner Kanzlei sind Sie genau richtig! Hier biete ich Ihnen eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag für das Anwaltshonorar an. Ich begleite Sie transparent und effektiv durch den gesamten Prozess, beginnend mit dem ersten Beratungsgespräch bis hin zur endgültigen Ehescheidung.

Was sind die Voraussetzungen einer einvernehmlichen Scheidung?

Neben der beidseitigen Zustimmung zur Scheidung der Ehe, verlangt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) weitere Bedingungen.

  • Die Ehe muss als gescheitert betrachtet werden.
  • Die eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und eine rasche Wiederherstellung ist nicht abzusehen. 
  • Das Paar hat seit mindestens einem Jahr getrennt gelebt.
  • Das Trennungsjahr ist verbindlich und soll vor vorschnellen Entscheidungen schützen.
  • Falls Sie während des Trennungsjahres noch in derselben Wohnung wohnen, empfehle ich, das genaue Datum der Trennung schriftlich festzuhalten und das Dokument zu unterzeichnen. Dies dient vor dem Familiengericht als Nachweis für die Einhaltung des Trennungsjahres.
  • Darüber hinaus können auch Aussagen von Bekannten Ihre Aussage unterstützen.
  • Sollten Sie bereits in getrennten Wohnungen leben, können der neue Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung als Nachweis dienen.
  • Um die Einvernehmlichkeit sicherzustellen, sollten Sie sich im Vorfeld über die wesentlichen Scheidungsfolgen austauschen. Falls Ihnen dies schwerfällt, kann auch ein Mediator hinzugezogen werden.
In meiner Funktion als Rechtsanwalt für Scheidungen biete ich Ihnen meine Unterstützung an, um zu prüfen, ob Sie sämtliche erforderlichen Voraussetzungen bereits erfüllen. Mögliche Unstimmigkeiten lassen sich auch auf außergerichtlichem Weg klären. Zögern Sie nicht, mich telefonisch zu kontaktieren, um einen Beratungstermin zu vereinbaren und Ihre Scheidung zügig voranzutreiben!

Wie verläuft eine einvernehmliche Scheidung?

Wenn ich und mein Partner uns einvernehmlich für eine Scheidung entschieden haben, stellt sich oft die Frage, wie der Ablauf aussieht. Mit der Entscheidung für die Scheidung und gegen die Ehe habe ich den ersten und schwierigsten Schritt bereits getan. Nun suche ich einen erfahrenen Rechtsanwalt im Bereich Scheidungsrecht. Dieser wird mit mir meine Wünsche und Ziele besprechen und mich über die Rechtslage informieren. Sind wir uns beide einig in der Wahl des Anwalts, erfolgt die Mandatsvergabe, also die Beauftragung des Anwalts. Anschließend wird der Antrag auf Scheidung beim Gericht vorbereitet. Alle relevanten Scheidungsfolgen müssen nun in Einvernehmen mit dem Anwalt geregelt werden. Dabei stellen sich oft folgende Fragen:

  • Wer darf weiterhin in der ehelichen Wohnung wohnen?
  • Wie wird der Hausrat zwischen den Partnern aufgeteilt?
  • Wie gehe ich mit gemeinsamen Verbindlichkeiten um?
  • Wo sollen die Kinder leben und wie wird das Besuchsrecht geregelt?
  • Wer trägt zukünftig die Ausgaben für die Kinder (Kleidung, Schulbedarf etc.)?
  • Gibt es Ansprüche auf Unterhalt und wenn ja, wie werden diese geregelt?

Mit der Einreichung des Antrags wird der Scheidungsprozess eingeleitet. Nach Prüfung der Dokumente durch das Gericht wird ein Termin angesetzt, an dem beide Parteien erscheinen müssen. Dieser Termin bietet mir die letzte Gelegenheit, der Scheidung zu widersprechen. Andernfalls ist die einvernehmliche Scheidung vollzogen, aber noch nicht rechtskräftig.

Sie und Ihr Partner haben noch Auseinandersetzungen über wesentliche Folgen der Scheidung? Ich erstelle für Sie Ihren Scheidungsantrag, damit die Scheidung gemäß Ihren Wünschen und Bedürfnissen verläuft.
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Ich kümmere mich um Ihre Scheidung

Falls Sie noch einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt für Ihre Scheidung suchen, stehe ich Ihnen zur Seite. Nicht nur juristisch betreue ich Sie auf höchstem Niveau, auch menschlich unterstütze ich Sie. Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung weniger Streit und Kostenaufwand bedeutet, handelt es sich dennoch um eine Ehescheidung. Neben Wut und Trauer stellt eine Scheidung auch immer einen erheblichen Kostenfaktor dar. Zudem müssen viele rechtliche Angelegenheiten entschieden werden, die einen großen Einfluss auf Ihre Zukunft und die Ihrer Familie haben.  Denn besonders spezielle Scheidungsfolgen sind für Laien nur schwer zu erkennen, geschweige denn in ihrem Umfang abzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine außenstehende und fachliche Sicht notwendig, die außergerichtliche Streitigkeiten schlichten kann und Ihre Scheidungskosten für Sie berechnet. Des Weiteren benötigen Sie gesetzlich vor dem Familiengericht einen Scheidungsanwalt, der Ihre Interessen vertritt. Mit mir an Ihrer Seite sind Sie dort in sicheren Händen.

Haben Sie und Ihr Partner sich für eine einvernehmliche Scheidung entschieden? Ich optimiere den Ablauf dieser Scheidung so effizient und kostengünstig wie möglich. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine umfassende Erstberatung!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel benötigt die Scheidung, einschließlich des Versorgungsausgleichs, etwa 4 bis 6 Monate. Wird der Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt, verkürzt sich die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung auf 1 bis 3 Monate.
Hierbei handelt es sich um die Verteilung des Vermögens, das während der Ehe von den Partnern angesammelt wurde. Falls kein Ehevertrag besteht, regelt das Gesetz, dass jeder Ehepartner zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs des anderen während der Ehe beteiligt ist. Zur Durchführung einer Berechnung müssen sämtliche Vermögenswerte erfasst werden.

Das gemeinsame Nettoeinkommen der beiden Ehepartner wird mit einer Multiplikationszahl von 3 Monaten vervielfacht und stellt den Verfahrenswert dar. Gegebenenfalls wird zudem ein Versorgungsausgleich in Höhe von 10% hinzugerechnet. Dieser Betrag dient als Grundlage für die Ermittlung der Kosten meiner Scheidung.

Meist sind die Rentenanwartschaften beider Ehegatten unterschiedlich hoch. Durch den Versorgungsausgleich werden diese Unterschiede ausgeglichen. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben.
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Verfahrenskosten zu zahlen, kann eine Verfahrenskostenhilfe vom Staat beantragt werden. Dafür muss der Antragsteller nicht in der Lage sein, die Kosten selbst zu decken (Bedürftigkeit) und das Verfahren muss eine Aussicht auf Erfolg aufweisen. 
Als bedürftig gelten Sie, sobald Sie sich nicht aus Ihren eigenen Einkünften und Vermögen finanzieren können. Erst dann steht Ihnen Unterhalt zu. Anders als beim Trennungsunterhalt müssen Sie sich dann eine angemessene Erwerbstätigkeit suchen. Diese muss Ausbildung, Fähigkeiten, Alter und Gesundheit entsprechen.
Als Leistungsfähig gilt, wer Unterhalt zahlen kann, ohne den eigenen angemessenen Lebensunterhalt zu gefährden. Dabei muss dem Zahlenden immer ein Selbstbehalt bleiben. Nach der Düsseldorfer Tabelle beläuft sich der monatliche Eigenbedarf derzeit auf 1.280 Euro für Erwerbstätige und auf 1.180 Euro für Nichterwerbstätige.
Dies ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie zum Unterhaltsbedarf, welche auf dem Mindestunterhalt minderjähriger Kinder aufbaut. Das Oberlandesgericht Düsseldorf aktualisiert die Unterhaltssätze regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag.
Das Elternteil, bei dem sich das gemeinsame minderjährige Kind nicht ständig aufhält, ist nach dem BGB zum sogenannten Barunterhalt verpflichtet. Bei volljährigen Kindern, die in der Ausbildung oder im Studium sind, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.
Sollten Sie sich nicht selbst finanzieren können und Ihr Expartner genug verdienen, steht Ihnen in der Zeit nach der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung der Ehe Trennungsunterhalt zu.  Diesen Unterhalt müssen Sie schriftlich einfordern und das volle Einkommen Ihres Ehegatten angeben.

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