Rechtsanwältin Julia Hoffmann - Stark an Ihrer Seite – für Familie, Vermögen und persönliche Rechte.

Rechtsanwalt Streitige Scheidung Worms

Dienstleistung im Familienrecht

Sie möchten sich scheiden lassen, während Ihr Partner dies ablehnt?

Bei Ihnen herrscht schon seit geraumer Zeit ein angespanntes Klima und der einzige Ausweg für Sie ist eine Scheidung? Die Entscheidung für diesen Schritt fällt jedem schwer. Viele haben die Befürchtung, neben ihrem Partner auch die Familie und das Zuhause zu verlieren. Noch komplizierter wird es, wenn der Wunsch nach einer Scheidung von Ihrem Partner abgelehnt wird. Der Scheidungsprozess vor dem Familiengericht kann unangenehm werden und sich über einen längeren Zeitraum hinziehen. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht steht Ihnen in dieser schwierigen Phase nicht nur juristisch zur Seite. Ich werde Sie darüber informieren, worauf Sie achten müssen, damit die Scheidung nicht zu Ihrem Problem wird.

Strittige Scheidung - darauf müssen Sie achten

Wenn sich Ehepartner nicht einig sind, gelten im Scheidungsrecht klare gesetzliche Vorgaben. Eine nicht-einvernehmliche Scheidung ist meist komplexer und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung.

Voraussetzungen der Scheidung

Damit eine Scheidung möglich ist, muss die Ehe als gescheitert gelten. Das ist der Fall, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht und auch nicht mehr zu erwarten ist, dass diese wiederhergestellt wird.

  • Trennungsjahr: 1 Jahr bei einvernehmlicher Scheidung
  • Bei Uneinigkeit: 3 Jahre Trennung („von Tisch und Bett“)
  • Wichtig: Trennung dokumentieren (Wohnsituation, Verträge, Unterhalt, Kinderbetreuung)

Härtefälle

In besonderen Situationen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden.

  • Alkohol- oder Drogenmissbrauch ohne Therapiebereitschaft
  • Wiederholte Gewalt oder Misshandlungen (auch vor Kindern)
  • Massive Beleidigungen oder Demütigungen
  • Straftaten, Bedrohungen oder Morddrohungen

Ablauf des Scheidungsverfahrens

  • Scheidungsantrag ca. 2–3 Monate vor Ablauf des Trennungsjahres möglich
  • Anwaltszwang: Antrag muss durch einen Anwalt gestellt werden
  • Zustellung an den anderen Ehepartner durch das Gericht
  • Ausfüllen von Formularen (insbesondere für den Versorgungsausgleich)
  • Festlegung des Gerichtstermins

Beim Termin:

  • Persönliches Erscheinen beider Ehepartner
  • Bestätigung des Scheidungswunsches
  • Behandlung von Scheidungsfolgesachen möglich

Der Termin endet mit dem Scheidungsbeschluss, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können.

Kosten der Scheidung

  • Abhängig von Einkommen und Vermögen (nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Gerichtskostengesetz)
  • Höhere Kosten bei streitiger Scheidung (jeder benötigt eigenen Anwalt)
  • Zusätzliche Kosten durch Scheidungsfolgesachen

Wichtige Scheidungsfolgesachen

Versorgungsausgleich (Rentenausgleich)

  • Halbteilung aller während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften
  • Ausnahmen:
    • Ehe unter 3 Jahren (ohne Antrag kein Ausgleich)
    • Grobe Unbilligkeit (z. B. schwere Verfehlungen eines Ehepartners)

Unterhaltsansprüche

  • Trennungsunterhalt bis zur Scheidung
  • Nachehelicher Unterhalt (z. B. Betreuungsunterhalt)
  • Kindesunterhalt:
    • Anspruch für minderjährige und bedürftige volljährige Kinder
    • Zahlung meist durch den nicht betreuenden Elternteil
    • Beim Wechselmodell ggf. andere Aufteilung

Eine streitige Scheidung ist rechtlich und emotional anspruchsvoll. Eine frühzeitige anwaltliche Begleitung hilft, Ihre Rechte zu sichern und unnötige Nachteile zu vermeiden.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich stehe Ihnen zur Seite

In meiner langjährigen Praxiserfahrung habe ich festgestellt, dass Scheidungen eine große Herausforderung darstellen. Besonders emotional und belastend ist eine strittige Scheidung für alle beteiligten Parteien. Mit mir an Ihrer Seite erhalten Sie nicht nur kompetente juristische Vertretung vor dem Familiengericht: Ich kümmere mich auch um mögliche Sorgerechts- und Unterhaltsansprüche, die Sie gegen Ihren Ex-Partner geltend machen möchten. Dabei werde ich das Beste für Sie und Ihre Familie herausholen. Kostentechnisch werde ich Sie stets über die finanziellen Aspekte der Scheidung informieren und meine Arbeit transparent gestalten. Auch menschlich stehe ich Ihnen zur Seite und unterstütze Sie bei allen Fragen rund um Ihre Scheidung und deren Folgen. Denn ich möchte nur das Beste für Sie und Ihre Familie.
Kontaktieren Sie mich hier für ein optimiertes Vorgehen vor dem Familiengericht und außerhalb des Gerichtssaals. Mit mir verläuft Ihre Scheidung reibungslos!

Allgemeine Fragen (FAQ)

Ja, gemäß dem Scheidungsrecht im BGB ist dies möglich. Eine Ehe wird als gescheitert betrachtet, wenn keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht: Sie müssen getrennt zu Tisch und Bett leben. Falls der Partner nicht zustimmt, kann eine Ehe nach 3 Jahren geschieden werden. In besonderen Härtefällen kann dies ausnahmsweise verkürzt werden.
Nein, Ihr Ehepartner hat nicht die Möglichkeit, Sie daran zu hindern, sich von ihm zu trennen. Er kann das Scheitern der Ehe zwar bestreiten, was jedoch dazu führen kann, dass sich das Trennungsjahr von 1 auf 3 Jahre erstreckt.
Die Dauer der Scheidung hängt davon ab, ob und wie ich mit der anderen Partei zu einer Einigung komme. Wenn lediglich die Scheidung angefochten wird, kann sich die Dauer von einem auf drei Jahre verlängern. Sollten zudem Streitigkeiten über Scheidungsfolgesachen, wie den Versorgungsausgleich und die elterliche Fürsorge, entstehen, kann dies Jahre in Anspruch nehmen.
Eine Trennung innerhalb des Trennungsjahres ist nur in besonderen Fällen möglich. Liegt ein Härtefall vor, kann die Scheidung auch schon frühzeitig geschieden werden. Ansonsten muss das Paar mindestens ein Jahr getrennt leben. Nach 3 Jahren kann die Ehe auch automatisch ohne Zustimmung des anderen geschieden werden.
Dies hängt vom Einzelfall ab. Typische Situationen sind: Drogen- und Alkoholmissbrauch sowie Gewalt in der Ehe. Auch massive Beleidigungen und Erniedrigungen in Bezug mit Kindern schätzen die Gerichte als Härtefall ein. Untreue ist nur in seltenen Fällen ein anerkannter Grund für einen Härtefall.
Die Rentenanwartschaften sind bei den Ehegatten in der Regel unterschiedlich hoch. Durch den Versorgungsausgleich werden diese Unterschiede ausgeglichen. Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz wird jede Rentenanwartschaft, die während der Ehe entstanden ist, halbiert und beiden Partnern jeweils zu 50 Prozent gutgeschrieben.
Unterhalt nach der Scheidung gibt es nur, wenn einer der 7 Unterhaltsgründe zum Zeit­punkt der Scheidung vorliegt: Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Kinder, Altersunterhalt, Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit, Aufstockungsunterhalt, Ausbildungsunterhalt und Unterhalt aus Billigkeitsgründen.
Die Höhe wird je nach Einzelfall berechnet. Die Gerichte stützen sich auf Leitlinien, die das entsprechende Oberlandesgericht veröffentlicht hat. Ausschlaggebend ist dabei immer, welcher der beiden Partner erwerbstätig war und wie viel er verdient hat. Danach richten sich die Ausgleichszahlungen.
Im Gesetz gibt es dazu keine Regelung. Jedoch besteht kein Anspruch auf lebenslange Unterhaltszahlung. Nach der Scheidung können die Zahlungen zeitlich befristet, in der Höhe begrenzt werden oder ganz entfallen. Regelungen dafür können auch in einem Ehevertrag zuvor festgesetzt werden.
Die streitige Scheidung ist im Gegensatz zur einvernehmlichen Scheidung wesentlich teurer. Denn jeder Ehepartner muss für sich selbst einen Scheidungsanwalt beantragen. Bei der einvernehmlichen Scheidung hingegen genügt es, wenn ein Ehepartner den Scheidungsantrag stellt und der andere zustimmt.

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