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Pflichtteilsansprüche sichern: Wichtige Hinweise für Enterbte

Fachbeitrag im Erbrecht

Pflichtteilsansprüche sichern: Wichtige Hinweise für Enterbte

Wenn Sie als pflichtteilsberechtigte Person enterbt wurden, bedeutet das nicht, dass Sie leer ausgehen. Ihnen steht dennoch ein gesetzlicher Pflichtteil zu, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Dieser Anspruch schützt nahe Angehörige davor, vollständig vom Erbe ausgeschlossen zu werden. Damit Sie Ihren Anspruch erfolgreich sichern und durchsetzen können, sollten einige zentrale Aspekte beachtet werden.

Zunächst ist entscheidend, dass Schenkungen des Erblassers innerhalb der letzten zehn Jahre vor seinem Tod den Pflichtteil erhöhen können. Grundlage hierfür ist § 2325 BGB. Solche Zuwendungen werden dem Nachlass rechnerisch wieder hinzugerechnet, wodurch sich die Berechnungsbasis für den Pflichtteil vergrößert. Auch Schenkungen an Dritte können berücksichtigt werden, wie § 2329 BGB vorsieht. Besonders wichtig: Zuwendungen zwischen Ehegatten sind grundsätzlich immer ergänzungspflichtig – unabhängig davon, wann sie erfolgt sind.

Eine Besonderheit gilt bei Immobilien, die unter Vorbehalt eines Nießbrauchs übertragen wurden. In solchen Fällen beginnt die Zehn-Jahres-Frist erst mit dem Verzicht auf das Nießbrauchsrecht. Das hat zur Folge, dass die Schenkung oft länger pflichtteilserhöhend berücksichtigt wird als bei „normalen“ Vermögensübertragungen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Verjährung. Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche unterliegen grundsätzlich einer Frist von drei Jahren ab Kenntnis der maßgeblichen Umstände. Unabhängig davon tritt spätestens nach 30 Jahren eine absolute Verjährung ein. Wer seine Ansprüche sichern möchte, sollte daher nicht zögern und frühzeitig aktiv werden.

Zur effektiven Durchsetzung empfiehlt es sich, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine im Erbrecht tätige Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann die individuelle Situation prüfen, die genaue Höhe des Anspruchs berechnen und mögliche Ergänzungsansprüche – etwa aufgrund von Schenkungen – gezielt aufdecken. Auch bei der außergerichtlichen oder gerichtlichen Durchsetzung ist fachkundige Begleitung oft entscheidend.

Zusammengefasst gilt: Auch bei Enterbung bleibt ein gesetzlich geschützter Anspruch bestehen. Wer die relevanten Regelungen kennt und rechtzeitig handelt, kann sicherstellen, dass ihm der zustehende Pflichtteil nicht entgeht.

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Rechtsgebiet

Auseinandersetzung Erbe-Mobile

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