Rechtsanwältin Julia Hoffmann - Stark an Ihrer Seite – für Familie, Vermögen und persönliche Rechte.

Rechtsanwalt Familienrecht Worms

Engagierte Rechtsberatung für persönliche, familiäre und erbrechtliche Anliegen.

Familienrecht betrifft jeden Einzelnen

Jeder Mensch befindet sich in sozialen Beziehungen. Es ist offensichtlich, dass diese gelegentlich herausfordernd sein können. Nicht ohne Grund liegt die Scheidungsrate in Deutschland bei etwa 40 Prozent.

Familie – ein fundamentales Recht

Um den zunehmend komplexen Familienverhältnissen gerecht zu werden, ist das Familienrecht erforderlich. Dies ist gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) grundrechtlich garantiert. Danach stehen Ehe und Familie unter besonderem staatlichen Schutz. Die Ehe wird als das „klassische“ Modell verstanden, und seit dem Eheöffnungsgesetz von 2017 wird auch die gleichgeschlechtliche Ehe gleichgestellt. Die Ehegatten haben die Freiheit, die Ehe einzugehen und zu gestalten, insbesondere in Bezug auf das Güterrecht, in dem sie leben möchten. Eingetragene Lebenspartnerschaften sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften sind nicht vom Eherecht erfasst, fallen jedoch unter den weiten Begriff der Familie. Dabei sind auch andere Verwandte, insbesondere die Kinder (unabhängig davon, ob es sich um leibliche oder gesetzlich anerkannte Kinder wie durch Adoption oder Vaterschaft handelt), einbezogen. In diesem Zusammenhang besteht auch das Elternrecht. Es obliegt den Eltern, ihre Kinder zu erziehen, jedoch haben sie auch die Pflicht, für deren Wohlergehen zu sorgen. Daraus lassen sich Sorge- und Umgangsrechte, Entscheidungsrechte in Erziehungsfragen sowie Unterhaltspflichten ableiten. In allen Bereichen hat das Kindeswohl höchste Priorität.

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Familienstreitigkeiten – so wird es geregelt

Das Familienrecht ist in den Paragrafen §§ 1297-1921 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt zusätzlich das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Streitigkeiten im Familienrecht richten sich nach dem Familienverfahrensgesetz (FamFG). Das FamFG unterscheidet in den Paragrafen §§ 111 und 112 FamFG zwischen Familien- und Ehesachen. Familiensachen beziehen sich auf Gewaltschutzsachen, Fragen der Abstammung, Adoption oder andere Haushalts- und Erziehungsfragen. Familienstreitsachen umfassen insbesondere das Güterrecht, Unterhaltspflichten und den Versorgungsausgleich. Scheidungsverfahren, die mit dem Trennungsjahr verbunden sind, zählen zu den Ehesachen. Gemäß Paragraf § 12 der Rechtsanwaltsordnung (RAO) fällt das Familienrecht auch in den Bereich des Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrechts sowie des öffentlichen Rechts und umfasst ein familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht. Somit sind auch Fragen zum gemeinsam geführten Unternehmen sowie die Höhe des Unterhaltsanspruchs nach der Düsseldorfer Tabelle relevant. Zuständig sind die Familiengerichte, also spezielle Abteilungen der Amtsgerichte, sowie das Oberlandesgericht in der folgenden Instanz. Diese arbeiten eng mit den örtlichen Jugendämtern zusammen.

Eheschließung - wie gehe ich es am besten an?

Stehen Sie vor der Hochzeit oder sind Sie bereits frisch verheiratet? Haben Sie an einen Ehevertrag gedacht oder möchten Sie sich auf den Fall einer Scheidung vorbereiten? Ein Rechtsanwalt ist hierbei unerlässlich. Auch wenn es merkwürdig klingt, ist es die Realität. Da etwa 40 % der Ehen geschieden werden, sind Streitigkeiten über Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleich vorprogrammiert. Auch wenn Sie sich gerne alles versprechen möchten, sollten Sie beim Thema Geld oder wenn es um Ihre Kinder geht, nicht im Ungewissen bleiben. Da es um Ihre Ehe geht, ist es ratsam, dies rechtlich korrekt zu regeln. Ich berate Sie als Rechtsanwalt in Bezug auf Eheverträge oder Vereinbarungen zu Trennungs- und Scheidungsfolgen. Es ist klüger, sich jetzt einvernehmlich zu einigen, anstatt später im Scheidungsverfahren in einen Konflikt zu geraten. Dabei ist professionelle Unterstützung von großer Bedeutung. Ich biete eine neutrale Instanz und berate objektiv, um einen fairen Ausgleich für beide Parteien zu erreichen.
Beratung oder Ehevertrag? Aufgrund meiner beruflichen Praxiserfahrung kenne ich die juristischen Stolperfallen, sodass ich jede rechtliche Frage beantworten kann. Starten Sie sorglos und vorbereitet ins Eheleben.

Reibungslose einvernehmliche Scheidung – wie gelingt sie?

Möchten Sie sich einvernehmlich scheiden lassen? Haben Sie gemeinsame Kinder oder gemeinsames Vermögen und möchten sich deshalb im Guten trennen? Scheidungen können ausschließlich in einem gerichtlichen Scheidungsverfahren beschlossen werden. Die Einreichung eines Scheidungsantrags sowie die Verfahren über Unterhalt und Versorgungsausgleich unterliegen dem Anwaltszwang. Daher ist es mir wichtig, dass Sie in einem Prozess professionell vertreten werden. Mein Ziel ist Ihre faire Scheidung. Um keine Ansprüche zu versäumen oder später auf Kosten sitzen zu bleiben, berate ich Sie umfassend. So begleite ich Sie vom Trennungsjahr bis zum Scheidungsbeschluss. Vor dem Scheidungsantrag berechne ich Ihre Unterhalts- und Ausgleichsansprüche. Ich korrespondiere mit Ihrem Ehepartner und finde eine verträgliche Lösung über das Sorgerecht und den Zugewinnausgleich. Meine Maximen sind das Kindeswohl und eine gerechte Unterhaltsvereinbarung.

Einvernehmliche Scheidung? Durch meine kostenlose Erstberatung können Sie überflüssige Gerichtskosten, stressige Auseinandersetzungen und kostbare Lebenszeit einsparen.

Nicht einvernehmliche Scheidung – was muss ich dabei alles beachten?

Sie möchten sich unbedingt von Ihrem Ehegatten scheiden lassen? Können Sie in Ihrer Ehe keine Einigung mehr erzielen? Ich als Rechtsanwalt stehe Ihnen in dieser schwierigen Situation zur Seite. In einem Beratungsgespräch kläre ich die Vermögenslage und erläutere die ersten rechtlichen Schritte. Auf Ihren Wunsch reiche ich den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Im Scheidungsverfahren setze ich dann Ihre Ansprüche durch. Dies umfasst nicht nur güterrechtliche Fragen, wie den Zugewinnausgleich oder die Unterhaltspflicht, sondern auch Sorge- und Umgangsrechte mit Ihrem Kind. In einer kostenlosen Erstberatung gebe ich Ihnen Hinweise, die Sie beachten sollten.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Ich arbeite am Puls der aktuellen Rechtsprechung

Da das soziale Gefüge jedes Mandanten äußerst individuell ist, wird im Familienrecht regelmäßig neu verhandelt. Dies betrifft stets bedeutende persönliche Lebensentscheidungen, wie kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Familienstreit über die Impfung des gemeinsamen Kindes entschied. Die Entscheidungsbefugnis, ob ein Kind gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2) geimpft werden sollte, kann dem Elternteil übertragen werden, der den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) folgt. Dabei soll besonders auf das Kindeswohl Rücksicht genommen werden. Dem Kindeswohl soll auch zugutekommen, dass auch Großeltern Unterhaltszahlungen an ihre Enkel leisten müssen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Sollten die unterhaltspflichtigen Eltern finanziell nicht in der Lage sein, der Unterhaltspflicht nachzukommen, kann auf die Großeltern als Verwandte in direkter Linie zurückgegriffen werden. Allerdings haben auch Eltern bestimmte Rechte, die durchgesetzt werden müssen. So entschied der BGH kürzlich, dass Samenspender ebenfalls ein Umgangsrecht mit den Kindern haben, wie andere leibliche „normale“ Väter. Das Erziehungs- und Sorgerecht der Adoptionseltern ist zwar zu respektieren, jedoch schließt dies einen Kontakt mit dem Spender nicht von vornherein aus.
Bei sämtlichen Angelegenheiten im Familienrecht biete ich Ihnen eine kompetente Beratung an.

Bei sämtlichen Anliegen im Familienrecht biete ich Ihnen kompetente Beratung.

Trennung, Scheidung oder Streit um Unterhalt und Sorgerecht – familienrechtliche Konflikte sind oft emotional belastend und rechtlich komplex. Besonders Kinder leiden unter ungeklärten Situationen. Als Rechtsanwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen in dieser sensiblen Phase verlässlich zur Seite.

Ich berate und vertrete Sie in sämtlichen Bereichen des Familienrechts und setze mich konsequent dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben – außergerichtlich wie auch vor dem Familiengericht. Ziel ist es, tragfähige Lösungen zu entwickeln, Konflikte zu strukturieren und Ihre persönliche Situation rechtlich abzusichern.

Eheschließung – Rechtliche Sicherheit von Anfang an

Bereits vor oder während der Ehe können klare Vereinbarungen spätere Konflikte vermeiden. Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung individueller Regelungen, insbesondere bei:

  • Erstellung und Prüfung von Eheverträgen
  • Ausarbeitung von Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen

Durch eine vorausschauende Gestaltung lassen sich Vermögensfragen, Unterhalt und andere wesentliche Punkte verbindlich regeln.

Einvernehmliche Trennung und Scheidung

Wenn beide Ehegatten eine einvernehmliche Lösung anstreben, können Verfahren oft zügiger, kostenschonender und konfliktärmer gestaltet werden. Ich begleite Sie bei:

  • Stellung des Scheidungsantrags
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen (z. B. Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt)
  • Gestaltung von Unterhaltsvereinbarungen
  • Klärung von Ausgleichsansprüchen
  • Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht
  • Immobilienauseinandersetzungen und Vermögensaufteilung

Eine strukturierte Vorbereitung schafft Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Nicht einvernehmliche Scheidung

Kommt es zu keiner Einigung, vertrete ich Ihre Interessen konsequent und mit der notwendigen Durchsetzungskraft. Dazu gehören insbesondere:

  • Einreichung des Scheidungsantrags
  • Vertretung vor dem Familiengericht
  • Durchsetzung oder Abwehr von Unterhaltsklagen
  • Zugewinnausgleich
  • Streitigkeiten zum Sorge- und Umgangsrecht

Auch in konfliktreichen Verfahren ist eine sachliche, strategische und lösungsorientierte Vorgehensweise entscheidend.

Ich werde gerne für Sie tätig
Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben (also wenn kein Ehevertrag oder andere Vereinbarungen getroffen wurden), ist der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn verpflichtet, die Hälfte an den anderen abzugeben. Dabei werden das Anfangs- und das Endvermögen beider Partner gegengerechnet. Die Hälfte der Differenz steht dem anderen Ehegatten zu.
Nach § 114 Absatz 1 FamFG ist für den Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung ein Rechtsanwalt erforderlich.
Familiensachen und Familienstreitsachen sind in den Paragrafen §§ 111, 112 FamFG aufgeführt. Zu den genannten Familiensachen zählen: Ehe (Scheidung, Aufhebung, Nichtigkeit), Kindschaft, Abstammung (Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung, Abstammungserklärung), Adoption, Gewaltschutz sowie Ehewohnung und Haushalt. Familienstreitsachen stellen dabei einen Unterfall dar: Unterhalt, Güterrecht und sonstige familienrechtliche Angelegenheiten.
Der Güterstand bezeichnet die Vermögensverhältnisse der Ehegatten untereinander. Haben die Eheleute nichts anderes vereinbart, gilt der gesetzlich geregelte Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Demnach verwaltet jeder Ehegatte sein Vermögen eigenständig.
Das Trennungsjahr ist eine Vermutung für das Scheitern der Ehe. Bei Härtefällen kann auf das Trennungsjahr verzichtet werden. Bei Einigkeit ist eine Scheidung ca. 4 Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres möglich. Etwaige Versöhnungsversuche während des Trennungsjahres können je nach Dauer den Ablauf hemmen.
Das Familiengericht ist für alle Familiensachen und Familienstreitsachen zuständig. Darüber hinaus trifft es die Entscheidung bei Streitfragen der religiösen Kindererziehung oder bei Geschäftstätigkeit eines Minderjährigen.
Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Zerrüttung der Ehe ist nach dem Trennungsjahr anzunehmen. Das Zerrüttungsprinzip ersetzt das Schuldprinzip, wodurch die einzelnen Scheidungsgründe irrelevant sind.
Es wird zwischen Kindes-, Trennungs- und Ehegattenunterhalt unterschieden. Die Berechnung erfolgt anhand mehrerer Faktoren wie dem Nettoeinkommen, Freibeträgen, Vermögenswerten und Alter des Kindes. Einen Maßstab für den Kindesunterhalt etwa bildet die sogenannte Düsseldorfer Tabelle.
Grundsätzlich behalten die Eltern das gemeinsame Sorgerecht und müssen sich daher nach einer Scheidung einvernehmlich einigen. Bei Angelegenheiten des täglichen Lebens kann ein Elternteil, bei dem das Kind sich gerade aufhält, entscheiden. Bei Uneinigkeit kann das Familiengericht die Entscheidungsgewalt einem Elternteil übertragen. Die oberste Maxime ist das Kindeswohl.
Nach dem Eheöffnungsgesetz sind auch Lebenspartnerschaften außerhalb des klassischen Modells als Ehen anerkannt.

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Rechtsbeiträge

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Person riding a bicycle away from the camera on a city street with autumn foliage in the background.
Two people in a narrow hallway facing each other, gesturing with raised hands as they talk near a window.

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